Naturrecht göttliches, ewiges Recht
in der katholischen Rechtstheorie (Augustinus, Thomas von Aquin) ist das
Naturrecht göttliches, ewiges Recht, in seinen obersten Grundsätzen unwandelbar
und für alle Menschen gültig.
Beim Naturrecht werden unterschieden:
göttliches, ewiges und natürliches Gesetz (Lex divina, lex aeterna, lex
naturalis).
Das säkulare Naturrecht ist abgeleitet aus der „natürlichen Vernunft“ ( anders
als das positive – von Menschen geschaffene – Recht ) und hat über diese an der
ewigen Ordnung teil (für alle Zeiten gültigen Rechtsprinzipien der Sittlichkeit
) und ist daher ein Rechtssystem, das von Menschen nicht abänderbare Grund- und
Menschenrechte gewährt.
Unwandelbar sind danach vor allem das Recht des Privateigentums und der
Familienordnung sowie andere auf dem Vorrang des Individuums vor der
Gemeinschaft beruhende Rechte:
die Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und das Streben nach
Glückseligkeit ( finden wir in den Menschenrechten wieder ).
Das Naturrecht ist als Rechtsphilosophie Grundlage heutiger Rechtssysteme (H.
Grotius, S. von Pufendorf): Staats- und Gesellschaftsvertrag ( Basis für das
gesellschaftliche Zusammenleben ) des konstitutionellen Staates, Humanisierung
des Strafrechts (Abschaffung von Hexenprozess und Folter) sowie für die
Positivierung der Menschenrechte und damit für den liberalen Staat.
Bekannter Missbrauch des positiven staatlichen Rechts führte nach 1945 erneut
zur Anthropologie und zu einem bewussten überpositiven Wertbezug des GG der BRD
- d.h. Einkehr des Naturrechts in das GG ( Artikel 1 & Artikel 2 garantieren die
Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an
die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19); wie Artikel 20 GG steht sie dem
Schutz dem Artikel 79 „Ewigkeitsklausel“ und darf daher weder abgeschafft noch
verändert werden ).
POLITISCHE THEORIE UND MODERNE NATURRECHTSLEHRE
Durch die Glaubensspaltung wird die Einheit von göttlichem Ordo und diesseitiger
menschlicher Ordnung grundsätzlich zum Problem. Man sucht nach einer von der
umstrittenen Glaubenswahrheit unabhängigen Begründung politisch-sozialer Ordnung
(uni-muenster.de).
"GLAUBE FORMT GESELLSCHAFT"
ANHAND DES SOZIALTHEORETISCHEN ANSATZES JOHANNES MESSNERS
Jeder Glaube, sobald er zu einem vollständig in Bindung auslaufenden Glaubensakt
geworden ist, muss sich öffentlich zeigen. Das gehört zum Wesen des Glaubens.
Also übt er, gerade als religiöser Glaube, prägende Kräfte auf die Gesellschaft
aus. Dies exemplifizierte Lic. iur. can. Alexander Pytlik (Rom) anhand des
gesellschaftstheoretischen Ansatzes von Johannes Messner (18911984). Staat und
Kirche müssen zum gerechten Aufbau einer humanen Gesellschaft in genau
beschreibbaren Bahnen zusammenwirken.
Das Gesetz der menschlichen Natur
Alle Seiten wissen um eine Art Gesetz oder Regel von Fair play, von anständigem
Benehmen oder Sittlichkeit oder wie man es nennen will, über die man sich einig
ist - so existiert zwischen allen Parteien eine Übereinstimmung darüber, was
Recht und Unrecht ist. Diese Regel oder dieses Gesetz, das bestimmt, was unter
Menschen als Recht oder Unrecht zu gelten hat, kennt man unter der Bezeichnung
»Naturrecht« (kath-info.de). Dem Menschengeschlecht ist damit die Idee eines
natürlichen Sittengesetzes grundsätzlich vertraut.
Johannes Messner, den Gründer der "Wiener Schule der Naturrechtsethik".
Die Aktualität des Naturrechts sei unbestritten und für das Gedeihen der
Gesellschaft von unbedingter Notwendigkeit. Papst Benedikt XVI., der sich immer
wieder - unter anderem in seiner Sozialenzyklika "Caritas in Veritate" für das
Naturrecht ausgesprochen.
Vom Naturrecht als "Klammer, die alle Völker zusammenhält" sprach der Leiter des
"Instituts für Religion und Frieden" (IRF), Bischofsvikar Werner Freistetter. Er
wies damit auf die Verbindung von Naturrecht und Menschenrechte hin. Für den
Frieden in der Welt und die Entwicklung der internationalen Gemeinschaft sei es
unerlässlich, dass die Würde des Menschen weltweit geachtet wird, so Freistetter.
Nationalratspräsident Andreas Khol betonte die aktuelle Bedeutung des
Naturrechts
Im Hinblick auf die Erfahrungen mit den Totalitarismen des 20. Jahrhunderts sei
eine Bindung der Gesetzgebung an die naturrechtlichen Grundlagen der
Menschenwürde notwendig, betonte Khol im Hinblick auf die Arbeiten des
österreichischen Verfassungskonvents.
Für Messner sei das Naturrecht ein "kulturethisches Anliegen" gewesen. Der
Priester und Naturrechtslehrer habe es als eine der größten kulturethischen
Leistungen der Menschheit verstanden, eine politische Ordnung zu schaffen, die
den Frieden sichert.
Denn die Friedensordnung sei Voraussetzung dafür, dass möglichst alle Menschen
ihre wesentlichen Lebenszwecke erfüllen können.
Werner Freistetter wies namens der Johannes-Messner-Gesellschaft auf die
Verbindung von Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit und globaler Perspektive im
Werk Messners hin. Fortschritte in der Naturrechtserkenntnis sind laut
Freistetter wichtige Voraussetzung für Reformen in Gesellschaft und Staat sowie
für eine humane Völkerrechtsordnung.
15.01.10 15:35 Papst: Naturrecht bleibt Basis für Bioethik
Vatikanstadt (KNA) Papst Benedikt XVI. hat davor gewarnt, ethische Urteile in
der biomedizinischen Forschung auf die Basis von Mehrheitsmeinungen zu stellen.
Ein bloßer Konsens sei «brüchig und leicht manipulierbar», sagte der Papst vor
den Mitgliedern der Glaubenskongregation am Freitag. Demgegenüber gebe es ein
natürliches Moralgesetz, das für alle Menschen unabhängig von ihrer
Glaubenshaltung nachvollziehbar und verbindlich sei.
Im Hinblick auf die Tätigkeit der Glaubenskongregation ... wie der Forschung an
menschlichen Embryonen und dem Genom an den unbedingten Respekt vor dem
Menschen, so Benedikt XVI.
VATIKAN - Papst Benedikt XVI. empfängt die Teilnehmer der Vollversammlung der
Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften in Audienz 8.5.2009
(Vatikanstadt/Fidesdienst) – „Das Naturrecht ist eine von allen erkennbare
Basis, auf deren Grundalge alle sich gegenseitig verstehen und lieben können.
Die Menschenrechte sind also endgültig in einem Mitwirken Gottes verankert,
der jeden Menschen intelligent und frei geschaffen hat. Wenn man diese
solide ethische und politische Basis ignoriert, bleiben die Menschenrechte
angreifbar, da ihnen die feste Grundlage fehlt.
Das Zweite Vatikanische Konzil und dessen Erklärung Dignitatis humanae und meine
Vorgänger Paul VI. und Johannes Paul II. haben sich mit Nachdruck auf die Rechte
der Gewissensfreiheit und der Religionsfreiheit bezogen, die im Mittelpunkt
jener Rechte stehen müssen, die sich aus dem menschlichen Wesen selbst ergeben.“
Obschon sie im engen Sinn nicht zu den „Glaubenswahrheiten“ gehörten, erhielten
die Menschenrechte jedoch „eine weitere Bestätigung durch den Glauben“, so der
Papst, der fortfuhr: „man kann nicht leugnen, dass indem sie in der physischen
Welt als geistliche Wesen agieren, Männer und Frauen die eindringlich Präsenz
eines Logos spüren, was ihnen erlaubt, nicht nur zwischen Wahr und Falsch,
sondern auch zwischen Gut und Schlecht, Besser und Schlechter, Gerechtigkeit und
Ungerechtigkeit zu unterscheiden. Diese Erkenntnisfähigkeit, dieses radikale
Eingreifen, macht jeden Menschen fähig, das ‚Naturrecht’ zu erkennen“.
..... „das Naturrecht zu respektieren und die Solidarität und die Subsidiarität
in den ärmsten Regionen der Welt und deren Völkern zu fördern, als wirksamste
Strategie zur Beseitigung der sozialen Ungleichheit zwischen den Ländern und
Gesellschaften und zur Förderung der globalen Sicherheit“.